Im ambulant betreuten Wohnen können psychisch kranke Erwachsene, die aufgrund ihrer Erkrankung eine kontinuierliche Begleitung im Alltag benötigen, entweder einzeln oder in betreuten Wohngemeinschaften leben.
Aufgabe des ambulant betreuten Wohnens ist es, Hilfestellung zu geben bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten, bei der Lösung von Behördenproblemen, bei Arbeits- und Finanzproblemen sowie beim Aufbau einer Tagesstruktur. Durch die psychosoziale Begleitung werden die Betroffenen befähigt, so selbstbestimmt wie möglich zu leben und unter Berücksichtigung ihrer Erkrankung am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Betreuungsangebote umfassen insbesondere die Bereiche Wohnen, Freizeit und Beschäftigung. Voraussetzung für die Aufnahme in das ambulant betreute Wohnen ist die Bereitschaft zur selbständigen Führung eines Haushaltes und zur Einhaltung der mit den MitarbeiterInnen des ambulant betreuten Wohnens sowie den behandelnden FachärztInnen getroffenen Vereinbarungen.
Leistungen der Eingliederungshilfe können auch im Rahmen eines Persönlichen Budgets erbracht werden.
Die anfallenden Kosten werden von den Stadt- und Landkreisen getragen. Bei Überschreiten eines bestimmten Einkommens und Vermögens wird ein Eigenanteil fällig.
Weitere Informationen:
Flyer »Ambulant Betreutes Wohnen für psychisch erkrankte Menschen in Ulm (PDF, 0.6 MB)