Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Teilhabeleistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die anstelle von Sachleistungen oder Dienstleistungen Geld (ggf. auch Gutscheine) erhalten und so selbst entscheiden können, welche Dienste durch welche Personen zu welchem Zeitpunkt sie in Anspruch nehmen möchten. Damit soll diesen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, selbstbestimmt zu leben und eigenverantwortlich über Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Zielvereinbarung zu entscheiden. Das Persönliche Budget ist ein Angebot, von dem niemand aufgrund der Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der benötigten Leistungen zur Teilhabe ausgegrenzt wird. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets ein Rechtsanspruch. Dieser Rechtsanspruch ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch Rehabilitation (§ 17 SGB IX) festgelegt. Ein Persönliches Budget setzt einen Anspruch auf Teilhabeleistungen bzw. andere budgetfähige Sozialleistungen bei der jeweiligen Person voraus. Die zuständigen Träger dieser Teilhabeleistungen sind die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzliche Rentenversicherung, die Sozialhilfeträger sowie die Pflegekassen und Integrationsämter.

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