Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet Beratung und Betreuung in den Bereichen Behinderung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowohl für behinderte Menschen als auch für deren Arbeitgeber.
Er informiert über Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen und unterstützt Arbeitgeber bei der Einarbeitung behinderter Mitarbeiter und in Personalfragen. Weiter berät er Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter sowie Personal- und Betriebsräte dabei, mehr Kompetenz im Umgang mit behinderten Mitarbeitern zu entwickeln. Darüber hinaus wird eine Fachberatung für hörbehinderte Menschen angeboten. Hierzu zählen Informationen über die Auswirkungen der Behinderung im Arbeitsleben und die Unterstützung der Betroffenen bei der hörbehindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Zudem berät der IFD beim Einsatz von Hörbehindertentechnik sowie der Organisation von Gebärdensprachdolmetschern und anderen Kommunikationshilfen.
Der Integrationsfachdienst arbeitet im Auftrag des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches IX.
Weitere Informationen:
Website der Integrationsfachdienste Baden-Württemberg (IFD)
Webseite des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)