Beim persönlichen Budget handelt sich um eine Teilhabeleistung in Form einer Geldleistung. Auf Leistung in Form des Persönlichen Budgets besteht ein Rechtsanspruch, das bedeutet dem Wunsch- und Wahlrecht des Budgetnehmenden wird in vollem Umfang entsprochen. Damit können behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen ihr Leben eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln.
Ein Persönliches Budget setzt einen Anspruch auf Teilhabeleistung bzw. andere budgetfähige Sozialleistungen bei der jeweiligen Person voraus.